Sie können dieses Anliegen maximal 6 Mal auswählen.
Nach einer Scheidung oder Heirat im Ausland haben sich Ihre Personendaten geändert. Dies müssen Sie ins Melderegister eintragen lassen.
Hinweis: Bei einer Eheschließung in Deutschland wird die Meldebehörde automatisch durch das Standesamt informiert.
Eheschließung im Ausland:
Damit Ihre im Ausland geschlossene Ehe ins Melderegister eingetragen werden kann, müssen alle Voraussetzungen für die Eheschließung nach dem Recht des Staates erfüllt sein, in dem die Ehe geschlossen wurde.
Ehescheidung im Ausland:
Grundsätzlich bedürfen ausländische Scheidungen der Anerkennung durch das Oberlandesgericht. Die Anerkennung ist nicht erforderlich, wenn beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Entscheidung ausschließlich dem Staat angehörten, dessen Gericht oder Behörde die Entscheidung getroffen hat (Heimatstaatenentscheidungen) oder in Ehesachen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union - außer Dänemark
Benötigte Unterlagen
Je nachdem, in welchem Land die Eheschließung oder Scheidung war, müssen Sie verschiedene Nachweise vorlegen. Bitte nehmen Sie zur Klärung unbedingt vorher Kontakt mit uns auf
Tel. 09621 10-1333
Email: ewo@amberg.de
Grundsätzlich sind folgende Nachweise mitzubringen:
- internationale Heiratsurkunde oder Heiratsurkunde mit Übersetzung ins Deutsche und Apostille bzw. Legalisation im Original
- Scheidungsurteil mit Übersetzung ins Deutsche und eventuelle Anerkennung durch das Oberlandesgericht im Original
- EU-Scheidung: Original Scheidungsurteil in deutscher Übersetzung oder Bescheinigung nach Verordnung (EG) Nr. 2201/ 2003, erhältlich beim Scheidungsgericht
- Personalausweis oder Reisepass