Zunächst wählen Sie bitte die gewünschte Behörde aus den angebotenen Behörden aus.
Anschließend erhalten Sie die zur Behörde angebotenen Anliegen angezeigt, wählen Sie entsprechend aus.
Anschließend wird eine Kalender eingeblendet, aus dem die freien Zeiten hervorgehen. Rot gekennzeichnete Bereiche bedeuten, dass zu diesen Zeiten keine Termin vergeben werden können. Markieren Sie dann bitte ihren Terminwunsch mit einem Mausklick im Kalender. Der Bereich wird dann grün dargestellt. Die Angaben zum Terminwunsch werden unterhalb der Überschrift textlich angezeigt.
Je nach Konfiguration kann es auch sein, dass anstatt des Kalenders, eine Seite mit Terminvorschlägen angezeigt wird. Die Vorschläge lassen sich nach Datum und Wochentag filtern. Bei Auswahl eines Termins werden Sie direkt auf die nächste Seite weitergeleitet.
Es erscheint die Eingabemaske für ihre persönlichen Daten. Alle mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. Es besteht die Möglichkeit für spätere Anfragen die persönlichen Daten auf Ihrem PC zu speichern, eine erneute Angabe dieser Daten bei zukünftigen anfragen ist dann nicht mehr erforderlich, abgesehen von evtl. Änderungen die dann erfolgen können wenn die neue Anfrage erzeugt wird. Setzen Sie dazu bitte einen Haken in das Feld Persönliche Daten für zukünftige Anfragen speichern. Bestätigen Sie die Anfrage, sofern nötig, nach der Eingabe des Sicherheitscodes, mit einem Klick auf 'Weiter'.
Abschließend erhalten Sie eine Übersicht über ihren ausgewählten Termin und können einen weiteren Termin reservieren.
Sie erhalten anschließend eine E-Mail in der Sie einen Bestätigungslink anklicken müssen. Erst nach der Bestätigung wird Ihr Termin an die Behörde übertragen.
Ihre Anfrage wird dann in der Behörde geprüft und Sie erhalten eine weitere E-Mail, diesmal direkt vom Sachbearbeiter. Diese Mail enhält dann auch die Angaben zu ggf. beizubringenden Unterlagen.
Kontakt zur Stadtverwaltung Amberg
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Montag mit Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag und Mittwoch von 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr
Öffnungszeiten Einwohneramt und Zulassungsbehörde
Montag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag und Mittwoch von 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 bis 13.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Stadt Amberg
Kommunikation und Marketing
Susanne Schwab
Leiterin Kommunikation und Marketing
Herrnstraße 1-3
92224 Amberg
Telefon 09621 10 1810
Mobil 0172 8663336
Fax 09621 37600 810
E-Mail: Susanne.Schwab(at)Amberg.de
Internet: www.amberg.de
Die Stadt Amberg ist eine Gebietskörperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch Oberbürgermeister Michael Cerny.
Stadt Amberg
Kommunikation und Marketing
Thomas Graml
Herrnstraße 1-3
92224 Amberg
Telefon 09621 10 1817
Fax 09621 37600 817
E-Mail: Thomas.Graml(at)Amberg.de
Internet: http://www.amberg.de
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Zugangseröffnung nach Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
Die Stadtverwaltung bietet E-Mail und Online-Formulare bei den jeweiligen Angeboten im Internet. Damit wir Ihre Nachrichten und Dokumente, die Sie der Stadtverwaltung per E-Mail übermitteln, auch bearbeiten können, müssen diese folgende Voraussetzungen erfüllen:
Im Übrigen verweisen wir auf die Regelungen des Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG):
"Elektronische Kommunikation
(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.
(2) . . .
(3) Ist ein der Behörde übermitteltes elektronisches Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mit. Macht ein Empfänger geltend, er könne das von der Behörde übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten, hat sie es ihm erneut in einem geeigneten elektronischen Format oder als Schriftstück zu übermitteln."
Nach dem BayEGovG hat seit dem 1. Juli 2016 jeder Bürger das Recht, elektronisch mit bayerischen Behörden zu kommunizieren (Art. 2 Satz 1 BayEGovG). Dementsprechend ist grundsätzlich jede Behörde verpflichtet, einen Zugang für die Übermittlung von Dokumenten in elektronischer Form bzw. für schriftformersetzende Kommunikation zu eröffnen (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BayEGovG).
Für die schriftformersetzende Kommunikation (z.B. die Einlegung von Widersprüchen) gilt, dass übermittelte Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach der eIDAS-VO (Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014) versehen sein müssen, um dieselbe rechtliche Verbindlichkeit wie ein unterschriebenes Papierdokument zu erlangen.
Dafür muss eine Signatureinrichtung für qualifizierte elektronische Signaturen (Signaturkarte und Kartenleser) verwendet werden. Die Signaturkarte (Smartcard) wird von verschiedenen Zertifizierungsdienstanbietern (ZDA, auch Trustcenter genannt) herausgegeben. Informationen über die elektronische Signatur finden Sie bei der Bundesnetzagentur.
Derzeit besteht für Sie, wenn Sie Der Stadt Amberg im Wege der elektronischen Übermittlung schriftformersetzende Dokumente zuleiten wollen, nur die Möglichkeit der Übermittlung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Die Adresse hierfür lautet:
Die Erhebung von Klagen und anderen Rechtsbehelfen gegen Verwaltungsakte auf elektronischem Weg ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und allen bayerischen Verwaltungsgerichten möglich.
Die näheren Modalitäten für die elektronische Einlegung von Klagen und Rechtsbehelfen ergeben sich aus den aktuellen Angaben auf der Internetpräsenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).“
Die Stadt Amberg bietet eine Online-Terminreservierung für Besucher.
Der Besucher – nachstehend Nutzer genannt - kann über einen Online-Kalender einen Termin reservieren bzw. eine Buchungsanfrage an die zuständige Behörde stellen. Die Behörde verpflichtet sich dabei, im Rahmen der Termin-Reservierung durch den Nutzer die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) einzuhalten.
Bei Nutzung der Online-Terminvergabe werden personenbezogene Daten der Nutzer erhoben und verarbeitet, soweit dies zur Durchführung des Angebots erforderlich ist. Personenbezogene Daten sind Daten, durch die die Identität einer Person erkennbar wird. Dies kann u.a. über Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse erfolgen.
Für die im Folgenden dargestellte Datenverarbeitung verantwortlich ist:
Herausgeber und inhaltlich verantwortlich gem. 4 TMG und § 55 RStV
Stadt Amberg
Kommunikation und Marketing
Susanne Schwab
Leiterin Kommunikation und Marketing
Herrnstraße 1-3
92224 Amberg
Telefon 09621 10 1810
Mobil 0172 8663336
Fax 09621 10 7810
E-Mail:Susanne Schwab
Internet: www.amberg.de
Verantwortlicher gem. Art. 24 DSGVO
Stadt Amberg
Zentrale Dienste
Patrich Wittmann
Marktplatz 11
92224 Amberg
Telefon 09621 10 1829
Fax 09621 10 7829
E-Mail: Patrick.Wittmann(at)amberg.de
Internet: www.amberg.de
Die Stadt Amberg ist eine Gebietskörperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch Oberbürgermeister Michael Cerny.
Meier Wolfgang
Marktplatz 11
92224 Amberg
E-Mail: Datenschutzbeauftragte
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung (nachfolgend DSGVO), insbesondere auf Basis der Art. 5 (1), 6 (1) und 25 (2) DSGVO.
Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche erhebt ausschließlich zum Zweck der Terminbuchung und –abwicklung folgende personenbezogenen Daten von den Nutzern:
Die Speicherung der erhobenen personenbezogenen Daten beträgt 24 Stunden. Die Daten werden nach Ablauf des vereinbarten Termins gelöscht.
s. nachfolgend Punkt „Internetauftritt“
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Terminbuchung und –abwicklung an die jeweils zuständige Dienststelle der FHB weitergeleitet.
Sie haben das Recht eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.
Sie haben das Recht, unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen. Sie haben zudem das Recht, zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden.
Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben, für die Dauer einer etwaigen Prüfung.
In bestimmten Fällen, die in Art. 20 DSGVO im Einzelnen aufgeführt werden, haben Sie das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten bzw. die Übermittlung dieser Daten an einen Dritten zu verlangen.
Werden Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f erhoben (Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen), steht Ihnen das Recht zu, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, es liegen nachweisbar zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Sie haben gem. Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Das Beschwerderecht kann insbesondere bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend gemacht werden.
Die Nutzung der Onlineterminvergabe erfolgt durch die Nutzer auf freiwilliger Basis durch Erteilen seiner Zustimmung. Hierzu wird ein deutlich gekennzeichnetes Zustimmungsfeld angeklickt.
Die Hinweise zur Einwilligungserklärung sind von dem Nutzer vor Erteilung seiner Zustimmung deutlich dargestellt.
s. Einwilligungserklärung Datenschutz (ggf. Link setzen zur Einwilligungserklärung)
Der Nutzer kann die zur Verarbeitung erklärte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen und sich hierzu an den Verantwortlichen wenden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Sollten Sie eine Terminvergabe wünschen, jedoch nicht das Online-Portal nutzen wollen, so stehen Ihnen folgende Alternativen zur Verfügung:
Wenn Sie unsere Internet-Seiten besuchen, speichert der Webserver standardmäßig
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