Sie können dieses Anliegen maximal 3 Mal auswählen.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Lichtbild
- Schwerbehindertenausweis
- abgelaufener Parkausweis
Wer kann einen internationalen blauen Parkausweis erhalten?
Personen mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Merkzeichen Bl (blind) sowie Contergan-Geschädigte (d.h. Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie) können einen blauen Parkausweis beantragen.
Das gilt auch dann, wenn der schwerbehinderte Mensch selbst keine Fahrerlaubnis besitzt. Der Parkausweis gilt dann für Fahrten, an denen er als Beifahrer teilnimmt.
Der Parkausweis berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen sowie zu weiteren Parkerleichterungen.
Der Parkausweis ist im Fahrzeug gut sichtbar auszulegen. Er darf nur auf Fahrten verwendet werden, an denen der Behinderte selbst teilnimmt. Auf anderen Fahrten darf er nicht verwendet werden, auch wenn das Kraftfahrzeug auf die behinderte Person zugelassen ist oder wenn auf der Fahrt Besorgungen für die behinderte Person erledigt werden.
Der Parkausweis gilt in Deutschland, der gesamten EU.
Wer kann einen orangefarbenen Parkausweis erhalten?
Personen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit Einzel-GdB 60 und/oder Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen) mit Einzel-GdB 70
Bei Fragen rund um den Schwerbehindertenausweis wenden sie sich bitte an:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
- Region Oberpfalz
Landshuter Straße 55
93053 Regensburg
Telefon: 0941 7809-00
Online-Antrag auf Feststellung einer Behinderung