Sie können dieses Anliegen maximal 2 Mal auswählen.
Informationen hierüber sollte Sie, sofern die Stadt Amberg zum Zeitpunkt des Entzugs zuständig war, per Brief nach Rechtskraft des gerichtlichen Entzugs erhalten haben. Hier sind bereits verschiedene Punkte beschrieben.
Sie können sich jedoch auch telefonisch über die Voraussetzungen (Tel. 09621 10-1298) erkundigen. Eine Beratung unsererseits ist jedoch nicht möglich.
Sollte ein Termin erforderlich sein, sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
- Gebühr ( ab 154,30 €)
Alle übrigen Unterlagen nach Aufforderung!
Akteneinsicht ist nur in unseren Räumlichkeiten möglich!
Sollten Kopien gewünscht werden, sind diese gebührenpflichtung und es ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich!
ZUSATZ:
Die Vorlage weiterer Unterlagen behalten wir uns vor!
Zahlung nur in bar oder mit EC-Karte möglich!!!!