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Seit dem 01.01.2015 ist für Fahrzeughalter bei Wohnortwechsel eine wesentliche Vereinfachung in Kraft getreten. Wer in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht, kann sein Kfz-Kennzeichen bundesweit mitnehmen.
Voraussetzungen für die Kennzeichenmitnahme
- das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Ummeldung zugelassen sein
- es darf kein Halterwechsel vorliegen
Die Vorlage der Kennzeichen und der Zulassungsbescheinigung Teil II ist nicht erforderlich. Aber: Ist noch ein alter Kfz-Brief vorhanden (Zuteilung vor dem 01.10.2005), so muss dieser zum Umtausch in eine Zulassungsbescheinigung Teil II vorgelegt werden.
Von der Möglichkeit der Kennzeichenmitnahme muss nicht Gebrauch gemacht werden. Es kann selbstverständlich auch ein Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks beantragt werden. Eine Umschreibung auf die neue Adresse ist jedoch in jedem Fall erforderlich.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Zulassungsbescheinigung Teil I, EVB-Nummer von der Versicherung, HU-Bescheinigung bei Kennzeichenbeibehalt
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, EVB-Nummer von der Versicherung, HU-Bescheinigung, bisherige Kennzeichen bei Kennzeichenwechsel
Bei Erledigung durch Dritte
- Vollmacht und Personalausweis des Vollmachtgebers.
Den Vordruck für die Vollmacht finden Sie unter:
https://forms.amberg.de/formcycle/form/alias/1/form_267/
Bei Minderjährigen
- Schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
Bei Zulassung auf Firmen
- Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
Außerdem haben Sie die Möglichkeit der Online-Zulassung über unser Bürgerserviceportal