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Schritt 1: Wo möchten Sie hin?

Titel

  1. Auswahl der Behörde

    Bitte wählen Sie das gewünschte Amt oder die Behörde aus.

  2. Was möchten Sie?

    Sie bekommen eine Übersicht über die Anliegen angezeigt. Hier müssen Sie das passende Anliegen auswählen.

  3. Termin-Auswahl

    Es wird ein Kalender angezeigt. Rote Bereiche sind nicht auswählbar. Durch Anklicken eines Termins mit der Maus können Sie einen Termin buchen. Das wird dann in grün angezeigt. Auch wird der Termin unter der Überschrift gezeigt.
    Statt eines Kalenders kann auch eine Terminübersicht angezeigt werden. Man kann nach Datum und Wochentag suchen (filtern). Haben Sie einen Termin gewählt, kommen Sie direkt zum nächsten Schritt.

  4. Persönliche Daten

    Sie kommen auf die Seite, wo Ihre persönlichen Daten eingegeben werden müssen. Notwendige Daten haben ein Sternchen (*). Das sind Pflichtfelder. Diese müssen ausgefüllt werden. Diese Daten können gespeichert werden. Dann muss man diese Daten nicht noch einmal eingeben, wenn man später noch einen Termin buchen möchte. Zum Speichern der Daten muss man einen Haken bei 'Persönliche Daten für zukünftige Anfragen speichern' machen. Das muss dann noch einmal bestätigt werden.

  5. Termin-Übersicht

    Sie bekommen eine Übersicht über den gemachten Termin. Sie können einen weiteren Termin machen.

  6. E-Mail

    Sie bekommen eine E-Mail. In dieser ist ein Link. Diesen Link müssen sie anklicken. Erst dann wird der Termin gebucht.

  7. Antwort vom Sachbearbeiter

    Ihr Termin-Wunsch wird geprüft. Sie erhalten dann eine E-Mail. Diese kommt von dem Sachbearbeiter. In der E-Mail stehen dann wichtige Informationen. Zum Beispiel die Unterlagen, die Sie zum Termin mitbringen müssen.

Impressum

Kontakt zur Stadtverwaltung Amberg

  •     Telefon-Zentrale: 09621 / 10-0
  •     Telefax: 09621 10 1203
  •     E-Mail: stadt(at)amberg.de
  •     Rathaus-Anschrift: Marktplatz 11, 92224 Amberg
  •     Post-Anschrift: Postfach 2155, 92211 Amberg

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

    Montag mit Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
    Dienstag und Mittwoch von 14.00 bis 16.00 Uhr
    Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr

Öffnungszeiten Einwohneramt und Zulassungsbehörde

    Montag von 8.00 bis 12.00 Uhr
    Dienstag und Mittwoch von 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
    Donnerstag von 8.00 bis 13.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr
    Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

 

Herausgeber und inhaltlich verantwortlich gemäß § 4 TMG und § 55 RStV

Stadt Amberg
Kommunikation und Marketing
Susanne Schwab
Leiterin Kommunikation und Marketing

Herrnstraße 1-3
92224 Amberg
Telefon 09621 10 1810
Mobil 0172 8663336
Fax 09621 37600 810
E-Mail: Susanne.Schwab(at)Amberg.de
Internet: www.amberg.de

Die Stadt Amberg ist eine Gebietskörperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch Oberbürgermeister Michael Cerny.

Redaktion und Webmaster

Stadt Amberg
Kommunikation und Marketing
Thomas Graml

Herrnstraße 1-3
92224 Amberg
Telefon 09621 10 1817
Fax 09621 37600 817
E-Mail: Thomas.Graml(at)Amberg.de
Internet: http://www.amberg.de

Fotos und Bildmaterial

Das Bildmaterial auf der Homepage der Stadt Amberg wurde zur Verfügung gestellt:

  • Stadt Amberg: Pressestelle, Stadtarchiv, Tourist-Information
  • Fotograf Gerhard Franz
  • Fotograf Wolfgang Steinbacher
  • Fotograf Hajo Dietz, Nürnberg Luftbild, www.nuernbergluftbild.de
  • Stadtmarketing Amberg e.V. /Clemens Zahn
  • www.fotolia.com
  • Fotograf Michael Golinski

Urheberrechte

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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass mit Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten sind. Dies kann - so das Landgericht - nur dadurch verhindert werden, dass man sich von diesen Inhalten ausdrücklich distanziert.

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Elektronische Kommunikation

Zugangseröffnung nach Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
Die Stadtverwaltung bietet E-Mail und Online-Formulare bei den jeweiligen Angeboten im Internet. Damit wir Ihre Nachrichten und Dokumente, die Sie der Stadtverwaltung per E-Mail übermitteln, auch bearbeiten können, müssen diese folgende Voraussetzungen erfüllen:
 

  • 1. E-Mails müssen dem Internetstandard (SMTP; MIME) entsprechen und in Westeuropa gängige Zeichensätze verwenden.  
  • 2.  Dateianhänge (sog. Attachments) werden in folgenden Formaten und Versionen akzeptiert:
        *.DOC (MS Word bis Version 97/2000/XP)
        *.XLS (MS Excel bis Version 97/2000/XP)
        *.RTF (Rich Text Format)
        *.PDF (Portable Document Format bis Version 1.3)
        *.TXT (DOS ASCII-Text, Windows ASCII-Text)
        *.JPG, *.TIF, *.BMP, *.GIF, *.PGM, *.PBM, *.PNG (Standard Bildformate)

    Weitere Formate oder Versionen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle verwendet werden. In allen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (Makros) enthalten sein. 
  • 3. Dateien in den oben genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme im Dateiumfang verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Stadt Amberg nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
  • 4. E-Mails sollten (incl. Attachments) technisch bedingt nicht mehr als 5 Megabyte Umfang haben.
  • 5. Aufgrund immer stärkerer Virenverbreitung per E-Mail werden von der Stadtverwaltung geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen. E-Mails die in HTML-Form versendet werden und Scripte enthalten, werden abgewiesen, da damit verschiedene Aktionen unbemerkt ausgeführt werden können.
  • 6. Einige Dateierweiterungen sind gesperrt, da es sich um Programme handelt, die ungewollt zur Ausführung kommen können: Die Liste der gesperrten Dateierweiterungen können Sie unter folgendem Link ansehen: www.lhm-service.de/mail/liste.html. Anlassbezogen (z. B. aktueller Virenangriff) können auch weitere Dateien gesperrt werden.
  • 7. Werden E-Mails, die Scripte und/oder eine der genannten Dateien als Anhang enthalten an die Stadtverwaltung geschickt, so wird die Nachricht abgewiesen und mit einer entsprechenden Fehlermeldung an den Empfänger zurückgeschickt.
  • 8.  Zur Vermeidung von Spam-Mails verwendet die Stadtverwaltung eine Software zur Identifizierung von unerwünschten E-Mails. Durch diesen Prüfmechanismus können Ihre E-Mails abgewiesen werden, weil diese durch bestimmte Merkmale fälschlich als Spam identifiziert wurden. Damit Sie den Mailserver der Stadtverwaltung dennoch kurzfristig erreichen, wenden Sie sich an die EDV-Abteilung der Stadt Amberg.
  • 9. Haben Sie die Kommunikation auf elektronischem Weg eröffnet, geht die Stadtverwaltung davon aus, dass die weitere Kommunikation in der betreffenden Angelegenheit auf diesem Wege abgewickelt werden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
  • 10. Sofern eine förmliche Zustellung mit Zustellnachweis erforderlich ist, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.
  • 11. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Datenübertragung über das Internet ungesichert erfolgt und die übertragenen Daten somit von Unbefugten zur Kenntnis genommen und auch verfälscht werden können. Verwenden Sie deshalb für vertrauliche Informationen an die Stadtverwaltung keine E-Mails.
    Des Weiteren bitten wir um Beachtung der Datenschutzhinweise der Stadt Amberg.

Im Übrigen verweisen wir auf die Regelungen des Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG):
"Elektronische Kommunikation
(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.

(2) . . .

(3) Ist ein der Behörde übermitteltes elektronisches Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mit. Macht ein Empfänger geltend, er könne das von der Behörde übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten, hat sie es ihm erneut in einem geeigneten elektronischen Format oder als Schriftstück zu übermitteln."

Elektronischer Rechtsverkehr (Besonderheiten bei förmlichen Rechtsbehelfen)

Nach dem BayEGovG hat seit dem 1. Juli 2016 jeder Bürger das Recht, elektronisch mit bayerischen Behörden zu kommunizieren (Art. 2 Satz 1 BayEGovG). Dementsprechend ist grundsätzlich jede Behörde verpflichtet, einen Zugang für die Übermittlung von Dokumenten in elektronischer Form bzw. für schriftformersetzende Kommunikation zu eröffnen (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BayEGovG).

Für die schriftformersetzende Kommunikation (z.B. die Einlegung von Widersprüchen) gilt, dass übermittelte Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach der eIDAS-VO (Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014) versehen sein müssen, um dieselbe rechtliche Verbindlichkeit wie ein unterschriebenes Papierdokument zu erlangen.

Dafür muss eine Signatureinrichtung für qualifizierte elektronische Signaturen (Signaturkarte und Kartenleser) verwendet werden. Die Signaturkarte (Smartcard) wird von verschiedenen Zertifizierungsdienstanbietern (ZDA, auch Trustcenter genannt) herausgegeben. Informationen über die elektronische Signatur finden Sie bei der Bundesnetzagentur.

Derzeit besteht für Sie, wenn Sie Der Stadt Amberg im Wege der elektronischen Übermittlung schriftformersetzende Dokumente zuleiten wollen, nur die Möglichkeit der Übermittlung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Die Adresse hierfür lautet:

stadt(at)amberg.de

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Klageerhebung

Die Erhebung von Klagen und anderen Rechtsbehelfen gegen Verwaltungsakte auf elektronischem Weg ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und allen bayerischen Verwaltungsgerichten möglich.

Die näheren Modalitäten für die elektronische Einlegung von Klagen und Rechtsbehelfen ergeben sich aus den aktuellen Angaben auf der Internetpräsenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).“

Allgemeines

Die Stadt Amberg bietet eine Online-Terminreservierung für Besucher.

Der Besucher – nachstehend Nutzer genannt - kann über einen Online-Kalender einen Termin reservieren bzw. eine Buchungsanfrage an die zuständige Behörde stellen. Die Behörde verpflichtet sich dabei, im Rahmen der Termin-Reservierung durch den Nutzer die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) einzuhalten.

Bei Nutzung der Online-Terminvergabe werden personenbezogene Daten der Nutzer erhoben und verarbeitet, soweit dies zur Durchführung des Angebots erforderlich ist. Personenbezogene Daten sind Daten, durch die die Identität einer Person erkennbar wird. Dies kann u.a. über Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse erfolgen.

Für die im Folgenden dargestellte Datenverarbeitung verantwortlich ist:

Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung

Herausgeber und inhaltlich verantwortlich gem. 4 TMG und § 55 RStV

Stadt Amberg
Kommunikation und Marketing
Susanne Schwab
Leiterin Kommunikation und Marketing

Herrnstraße 1-3
92224 Amberg
Telefon 09621 10 1810
Mobil 0172 8663336
Fax 09621 10 7810
E-Mail:Susanne Schwab
Internet: www.amberg.de

Verantwortlicher gem. Art. 24 DSGVO

Stadt Amberg
Zentrale Dienste
Patrich Wittmann

Marktplatz 11
92224 Amberg
Telefon 09621 10 1829
Fax 09621 10 7829
E-Mail: Patrick.Wittmann(at)amberg.de
Internet: www.amberg.de

Die Stadt Amberg ist eine Gebietskörperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch Oberbürgermeister Michael Cerny.

Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten

Meier Wolfgang
Marktplatz 11
92224 Amberg
E-Mail: Datenschutzbeauftragte

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung (nachfolgend DSGVO), insbesondere auf Basis der Art. 5 (1), 6 (1) und 25 (2) DSGVO.

Zwecke der Datenverarbeitung

Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche erhebt ausschließlich zum Zweck der Terminbuchung und –abwicklung folgende personenbezogenen Daten von den Nutzern:

  • Name
  • Vorname
  • Kontaktdaten (ggf. gültige E-Mailadresse, Telefonnummer)
  • Anliegen des Termins
  • bei Bedarf Adresse
  • bei Bedarf Geburtsdatum

Speicherdauer / Datenlöschung

Die Speicherung der erhobenen personenbezogenen Daten beträgt 24 Stunden. Die Daten werden nach Ablauf des vereinbarten Termins gelöscht.

Datensicherheit

s. nachfolgend Punkt „Internetauftritt“

Datenübermittlung an Empfänger

Die erhobenen personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Terminbuchung und –abwicklung an die jeweils zuständige Dienststelle der FHB weitergeleitet.

Datenschutzrechte

1. Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO):

Sie haben das Recht eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.

2. Recht auf Berichtigung und Löschung (Art. 16 und 17 DSGVO):

Sie haben das Recht, unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen. Sie haben zudem das Recht, zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden.

3. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO):

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben, für die Dauer einer etwaigen Prüfung.

4. Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO):

In bestimmten Fällen, die in Art. 20 DSGVO im Einzelnen aufgeführt werden, haben Sie das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten bzw. die Übermittlung dieser Daten an einen Dritten zu verlangen.

5. Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO):

Werden Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f erhoben (Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen), steht Ihnen das Recht zu, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, es liegen nachweisbar zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

6. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Sie haben gem. Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Das Beschwerderecht kann insbesondere bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend gemacht werden.

Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörde:

KUNDENDATEN

Nutzung der Onlineterminvergabe durch Nutzer

Die Nutzung der Onlineterminvergabe erfolgt durch die Nutzer auf freiwilliger Basis durch Erteilen seiner Zustimmung. Hierzu wird ein deutlich gekennzeichnetes Zustimmungsfeld angeklickt.

Die Hinweise zur Einwilligungserklärung sind von dem Nutzer vor Erteilung seiner Zustimmung deutlich dargestellt.

s. Einwilligungserklärung Datenschutz (ggf. Link setzen zur Einwilligungserklärung)

Widerrufsrecht:

Der Nutzer kann die zur Verarbeitung erklärte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen und sich hierzu an den Verantwortlichen wenden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Hinweis zu weiteren Möglichkeiten einer Terminvergabe:

Sollten Sie eine Terminvergabe wünschen, jedoch nicht das Online-Portal nutzen wollen, so stehen Ihnen folgende Alternativen zur Verfügung:

  • telefonisch oder
  • schriftlich (direkt bei der zuständigen Dienststelle)

Datenschutzhinweise zum Internetauftritt

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